Wehrhafte Demokratie
Die Diskussion um ein mögliches Parteiverbot wird in der Zivilgesellschaft intensiv und kontrovers geführt. Mit dieser Veranstaltung, die wir zusammen mit den Deutschen Juristinnenbund durchführen, wollen wir einen Beitrag zu dieser wichtigen Debatte leisten und gemeinsam ausloten: Wo sind die rechtlichen Grenzen? Welche Erfahrungen gibt es? Und welche Instrumente stehen einer wehrhaften Demokratie zur Verfügung?
Diese hochaktuelle und kontroverse Diskussion wollen wir mit Euch führen und laden herzlich ein zu:
🏛️ „Wehrhafte Demokratie – Darf die Demokratie ihre Feinde verbieten?“
📅 20. Februar 2026
🕖 19 Uhr
📍 FatCat – Carl Orff Saal
Achtung! Anmeldung notwendig! Zur Platzreservierung Hier klicken
Wir freuen uns auf hochkarätige Gäste:
Prof. Dr. Susanne Baer war bis 2023 Richterin des Bundesverfassungsgerichtes und hat dort zwölf Jahre lang an wegweisenden Entscheidungen mitgewirkt – vom Klimabeschluss bis zu Fragen der Vereinsverbote. Heute lehrt sie als Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin und bringt ihre umfassende Expertise in Fragen der wehrhaften Demokratie ein. Seit September 2025 ist sie Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.
Thomas Witzgall recherchiert seit 2010 für das Projekt Endstation Rechts über die extreme Rechte in Bayern, war als Berichterstatter bei den Verhandlungen zu den Verboten der NPD und Compact und wertet die Gerichtsurteile zur Einstufung rechtsextremer Parteien aus.
Ein Mitglied des Deutschen Bundestages N.N. wird zudem die parlamentarische Perspektive einbringen.
Wir freuen uns auf einen informativen Abend, Eure Teilnahme und gute Diskussionen!
Für die Veranstaltung gilt ein Einlassvorbehalt:
Dies ist eine geschlossene Veranstaltung. Die Veranstalter*innen behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, die der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.

